Auf einem als Findling behauenen Urnengrabstein sitzt ein anmutiges Mädchen aus Bronze, das in den Himmel schaut. Dieser Grabstein für ein Urnengrab überzeugt durch seinen besonderen Charme
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Das Eintreten des Todes ist nicht immer vorauszusehen. Doch egal ob der Verstorbene einer Krankheit erlegen ist oder plötzlich verstarb müssen viele Angelegenheiten geregelt werden.
Das Eintreten des Todes ist nicht immer vorauszusehen. Doch egal ob der Verstorbene einer Krankheit erlegen ist oder plötzlich verstarb müssen viele Angelegenheiten geregelt werden. Nicht nur die Beisetzung und die Trauerfeier sollten organisiert werden, auch Fristen müssen eingehalten werden. Gewissen Pflichten wie der Totenschein oder die Finanzierung der Bestattung sind dabei sogar durch das Gesetzt fest geklärt. Wer für die Kosten aufkommen muss, wem die Organisation der Trauerfeier zusteht und welche Richtlinien Sie vorab einhalten müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Zudem informieren wir von stilvolle-grabsteine.de Sie über Vorkehrungen welche bereits vor dem Tod getroffen werden können und über die Unterstützung des Bestattungsunternehmens.
Ein eintretender Todesfall bringt neben der Trauer auch viele weitere Schwierigkeiten mit sich. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen wie in solch einem Fall vorgegangen werden muss. Bundesweit gilt die Friedhofspflicht sowie die unverzügliche Feststellung des Todeszeitpunkts, der Todesursache sowie -art. Bevor jedoch die Trauerfeier organisiert werden kann, ist es wichtig, einige Schritte zu gehen. Manche davon sind teilweise durch Fristen geregelt.
Binnen 24 bis 48 Stunden nach dem Tod muss eine Person in die Leichenhalle oder das Krematorium gebracht werden. Diese befinden sich zumeist auf Friedhöfen und dienen vorranging zur Aufbahrung oder Kremation des Verstorbenen. Oftmals findet hier auch noch eine zweite Leichenschau statt – beispielsweise vor der Einäscherung, da nach dieser keine Obduktion mehr durchgeführt werden kann.
Die Beisetzung eines Verstorbenen kann frühestens 48 Stunden nach dem Tod vollzogen werden. In der Regel ist eine Beisetzung spätestens 8 Tage danach. Soll die Bestattung vor der Sterbefallbeurkundung stattfinden, muss jedoch ein Antrag auf eine Bestattungsgenehmigung gestellt werden. Die finanzielle Last der Feier ist im Detail im §1968 des BGB geregelt, wobei allgemein gilt: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers“, ebenso wie die Grabkosten.
Versicherungen setzten keine festgelegte Frist, wann der Träger über den Todesfall informiert werden sollte. Dennoch ist es ratsam, dies innerhalb der zwei darauffolgenden Tage zu tun. Wichtig ist es, diese vorerst zu informieren und nicht sofort zu kündigen, da sonst der Versicherungsschutz eines Wohngebäudes erlöschen würde. Bei unter anderem KFZ-Versicherungen kann man zudem auch entscheiden, ob die Versicherung gekündigt oder der Wagen auf eine andere Person der Familie umgeschrieben werden soll.
Sobald ein Todesfall eintritt, ist es essentiell, einen Arzt zu verständigen, welcher den Verstorbenen untersucht. Dieser stellt den Totenschein frühestens nach zwei Stunden aus, da vorher einige Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Primär ist die Person für die Verständigung verantwortlich,
Hat der Verstorbene in einer Einrichtung wie einem Hospiz, einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Seniorenheim gewohnt, muss man sich nicht persönlich um diese Angelegenheit kümmern. Die jeweilige Einrichtung ist dafür zuständig, dass der Totenschein rechtzeitig ausgestellt wird. Spätestens drei Tage nach dem eingetretenen Todesfall muss dann das örtliche Standesamt über das Ableben unterrichtet werden.
Für den Fall, dass eine unbekannte Person aufgefunden wird oder Anzeichen von Gewalt vorhanden sind, sollten zusätzlich die Polizei oder die Staatanwaltschaft umgehend benachrichtigt werden.
Bestimmte Unterlagen sind notwendig, um das Sterberegister ausfüllen zu können, welche sich zumeist im direkten Besitz nahestehender Angehöriger befindet.
Geregelt sind diese Notwendigkeiten im §31 des PStG, mithilfe derer man gebührenfrei die Sterbeurkunde für die Bestattung und zum Vorlegen für die Versicherungen erhält.
Spätestens, wenn die ersten organisatorischen Angelegenheiten geregelt sind, sollten weitere Verwandte, Freunde und Kollegen über das Ableben informiert werden, damit diesen eine angemessene Zeit der Verabschiedung geboten wird. Zusätzlich kann eine Todesanzeige geschalten werden, welche sowohl online, als auch in der regionalen Tageszeitung erscheinen kann.
Damit zwischen Verwandten keine Missverständnisse oder Konflikte aufkommen, ist es sinnvoll, so schnell wie möglich die Angelegenheiten des Testaments zu klären. Dies ist zudem wichtig, da laut Gesetz der Erbe die Kosten der Beerdigung tragen muss.
Die Beisetzung ist ein wichtiger Schritt der Trauerbewältigung.
Die Totenfürsorge beschreibt die Art und den Ort der Bestattung. Allgemein gilt, dass diese nach den Wünschen des Verstorbenen durchgeführt werden muss. In z.B. Nordrhein-Westfalen können Personen ab 14 Jahren über ihre Beisetzung entscheiden, in Bayern unter anderem ab 16 Jahren. Ist jedoch nicht bekannt, welche Art und Weise der Bestattung sich die verstorbene Person gewünscht hat, gibt es eine festgelegte Reihenfolge der nächsten Angehörigen:
Bei dem Vorkommen mehrerer Verwandten des gleichen Grades, wie z.B. zwei volljährige Geschwister, müssen sich diese einstimmig über die Bestattung einigen. Die einzige Ausnahme bildet Rheinland-Pfalz, da es dort dem Erben überlassen ist, die Beisetzung zu organisieren.
Vor, während oder nach der Klärung der Erbträger und der Verantwortlichen für die Trauerfeier ist es wichtig, ein Bestattungsinstitut zu beauftragen. Dieses kann Sie in jeglichen Situationen unterstützen, beispielsweise dem Benachrichtigen der Versicherungen, organisatorischen Belangen oder finanziellen Fragen. Zu beachten ist, dass für solche Dienste oft zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Um so wenigen Komplikationen wie möglich nach einem Todesfall gegenüberzustehen, ist es ratsam, gewisse Vorkehrungen im Vorfeld zu treffen. Diese können sowohl von jemanden selbst vor dem eigenen Tot getroffen werden, als auch von den Angehörigen.
Die Art, der Bestattungsort und/ oder die Totenfürsorge sollte im bestmöglichen Fall durch die Wünsche der verstorbenen Person bestimmt werden. Hierfür ist es wichtig, sich im Voraus mit der Person zu verständigen, ob diese sich eine Erdbestattung in einer Urne, in einem Sarg oder eine alternative Beisetzungsart wünscht wie auf einem Waldfriedhof oder als Seebestattung.
Einen Ordner mit den wichtigsten Unterlagen und Informationen anzulegen, ist nicht nur wichtig um den Angehörigen beim Eintreten eines Todesfalls die Organisation so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Solch ein Aufbewahrungsort kann Versicherungsunterlagen, Bankverbindungen, Mietverhältnisse oder auch persönliche Unterlagen wie die Geburtsurkunde enthalten.
Oftmals entsteht durch das Ableben einer geliebten Person der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, welche je nach Alter und Beziehung unterschiedlich ausfällt. Zum einen gibt es die Witwenrente. Ab einem gewissen Alter steht einem die „große“ Witwenrente zu, davor die „kleine“. Der Unterschied liegt maßgeblich in der Höhe des Anspruchs und den Anspruchsvoraussetzungen. Weiterhin wird zwischen dem neuen und dem alten Recht unterschieden. Die Erziehungsrente steht Geschiedenen zu, welche sich um ein minderjähriges Kind kümmern. Bei behinderten Kindern kann dieser Zeitraum in gewissen Situationen verlängert werden, beispielsweise wenn es nicht in der Lage ist, sich selbstständig zu versorgen. Kindern unter 18 Jahren steht zudem die Waisenrente zu. Unter Umständen kann diese auch bis zu dem 27. Lebensjahr ausgezahlt werden, wie bei einer länger andauernden Ausbildung oder einer Behinderung. Besondere Regelungen gelten zudem bei Beamten. Dem Ehepartner steht in diesem Fall nach dem Ableben das Gehalt für den Sterbemonat sowie die zwei darauffolgenden zu. Danach folgt die Witwenrente.
Im Falle des Todes ist es wichtig, zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen. Von Fristen für den Totenschein über das Informieren der Versicherungen bis hin zu Angelegenheiten bezüglich des Testaments, müssen viele Dinge beachtet werden, bevor es an die Organisation der eigentlichen Trauerfeier geht. Gesetzlich ist geregelt wer diese plant, ausrichtet und zahlt. Bei allem, was durch die Trauer zusätzlich erschwert wird, kann jedoch auch um die Hilfe des Bestattungsunternehmens gebeten werden. Dieses kann Ihnen Aufgaben abnehmen oder Sie unterstützen. Sowohl für die Angehörigen, als auch für die Umsetzung der Wünsche des Verstorbenen ist es ratsam, bereits im Voraus die wichtigsten Informationen zu sammeln und die gewünschte Bestattungsmethode zu besprechen. Gibt es weitere Fragen über Rechte und Pflichten im Falle eines Todes? Dann wenden Sie sich an uns oder lesen Sie weitere Beiträge in unserem Ratgeber.
In komplizierten Situationen macht es Sinn, einen Rechtsanwalt oder Notar bei der Gestaltung von Vorsorgeverträgen, Testamenten oder bei Streitigkeiten (Erbauseinandersetzungen) innerhalb der Familie hinzuzuziehen. Wir empfehlen Ihnen daher, im Zweifelsfall einen geeigneten kompetenten Fachanwalt oder Notar zu kontaktieren, um späteren Streitigkeiten oder Problemen aus dem Weg zu gehen. Gerne können Sie sich im Falle einer Mandatsvergabe mit Ihrem Anliegen im Erbrecht an unseren Fachanwalt & Notar Dr. Robert Beier in Darmstadt wenden. Er steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Erbrecht und als Notar bei komplexen Sachverhalten im Erbrecht, Immobilienrecht oder Familienrecht zu Verfügung. Weitere Informationen, sowie die Telefonnummer zur Kontaktaufnahme finden Sie hier.
Auf einem als Findling behauenen Urnengrabstein sitzt ein anmutiges Mädchen aus Bronze, das in den Himmel schaut. Dieser Grabstein für ein Urnengrab überzeugt durch seinen besonderen Charme
„Exklusiver, kleiner Grabstein, robust gegenüber Witterung und Frost, gestaltet im Traditionshandwerk aus Kalkstein und verziert mit einer Granitspirale mit Sternen Muster sowie türkisem Glaseinsatz.
„Dieser Grabstein wird durch eine meisterliche Darstellung einer knienden Engelfigur als Bildhauerarbeit in Marmor geschmückt. Die Gestaltung des Steinengels für ein Urnengrab erfolgt nach einer klassisch- italienischen Vorlage aus der Gründerzeit.
„Wir leben das traditionelle Steinmetz & Bildhauer Handwerk und bieten hochwertige Grabmalkunst in eigener Herstellung zusammen mit unseren Bildhauern. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um die Grabgestaltung gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns für Ihren individuellen Grabstein.
„Wie die aufgehende Sonne schwebt die aus böhmischem Glas gefertigte Sonnenscheibe beinahe schwerelos zwischen den beiden mächtigen Grabsteinflanken aus Sandstein. Dieser zweiteilige Grabstein mit Glaseinsatz ist das Resultat perfekter Steinmetzkunst.
„Das helle Grabmal für ein Urnengrab gibt die Kreuzform zwischen den Steinen wieder. Seidenmatt geschliffen und handwerklich bearbeitet ist das zweiteilige Grabmal ein herausragendes Beispiel moderner Grabmalkunst.
„Auf dem kleinen Dorffriedhof Schönfließ bei Eisenhüttenstadt konnten wir diese kleine Urnengrabanlage aus Sandstein aufstellen. Die leuchtende Farbe des Sandsteins in Kombination mit einem filigran ausgearbeiteten Blütendekor lässt diesen Grabstein von allen Blickwinkeln des Friedhofs aus strahlen
„Die Gestaltung des Grabes ist für viele Angehörige ein wichtiger Schritt zur Trauerverarbeitung. Der Grabstein hat dabei über die formelle Bedeutung hinaus eine wichtige Aufgabe die Erinnerung an einen geliebten Menschen zu bewahren. Er dient als Kraftquelle den neuen Lebensabschnitt zu meistern und die liebsten des Verstorbenen wieder an den Bestattungsort zurück zu führen und den Menschen Kraft und Zuversicht zu ermöglichen. Daher wird seit vielen Jahrhunderten von vielen unterschiedlichen Kulturen und Religionen der Grabkult sehr intensiv gepflegt. Der Tod eines geliebten Menschen reißt die Menschen im ersten Augenblick in eine ausweglose Situation. Doch viele werden erkennen, dass nach Abschluss der 4 Trauerphasen eine neue Kraft und Zuversicht entstehen kann. Licht kann ohne Dunkelheit nicht leuchten. Der Grabstein sollte daher nicht einfach nur günstig sein sondern auch gestalterische und inhaltliche Aufgaben erfüllen. Sofern ihr Budget größere Investitionen nicht her gibt, lassen Sie sich nicht ermutigen. Auch ein schlichter Stein aus einem heimischen Material wie z.B. Kalkstein oder Sandstein kann diese Aufgabe ohne viel Ornamentik erfüllten. War der oder die Liebste gerne in den Bergen oder an der See im Allgäu oder der Eifel? Fragen Sie uns, wir erkundigen uns nach den dort üblichen Natursteinen und erstellen mit Ihnen zusammen eine preiswerte Alternative mit Bedeutung! Dann wird Sie der Stein immer an einen geliebten Menschen erinnern ohne dabei Schmerz zu erzeugen. Lassen Sie sich überzeugen.
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